Die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU: Hintergrund, aktuelle Entwicklung und weiteres Vorgehen
- Michael Becker

- vor 16 Stunden
- 5 Min. Lesezeit
Am 2. März 2026 haben die Schweiz und die Europäische Union in Brüssel ein neues Vertragspaket zur Weiterentwicklung ihrer Beziehungen unterzeichnet. Bundespräsident Guy Parmelin und die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, setzten ihre Unterschriften unter die Abkommen des sogenannten Pakets „Bilaterale III“.
Damit wurde nach mehreren Jahren schwieriger Verhandlungen ein wichtiger Meilenstein in den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU erreicht.
Die Unterzeichnung bedeutet jedoch noch nicht, dass die neuen Regelungen bereits oder überhaupt in Kraft treten. Zunächst muss das Paket vom Schweizer Parlament behandelt werden; zudem ist möglich, dass am Ende auch das Schweizer Stimmvolk darüber abstimmt.
Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie kompakt zum Umfang, der Historie und zum weiteren Vorgehen hinsichtlich eines neuen bilateralen Rahmenabkommens informieren und insbesondere folgende Fragen beantworten. Wie ist dieses System entstanden? Weshalb scheiterten frühere Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen? Wie funktionieren die Beziehungen derzeit ohne einen solchen Rahmen – und wie könnte sich die Zusammenarbeit künftig entwickeln?

Der bilaterale Weg: Entstehung und Entwicklung
Die heutigen Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union beruhen auf dem sogenannten bilateralen Weg. Dieses Modell entstand insbesondere nach der Volksabstimmung von 1992, in der die Schweizer Bevölkerung den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ablehnte.
Da ein umfassender Zugang zum europäischen Binnenmarkt damit politisch nicht möglich war, entwickelte die Schweiz gemeinsam mit der EU ein System von sektoralen Abkommen. Diese ermöglichen eine enge wirtschaftliche Zusammenarbeit in einzelnen Bereichen, ohne dass die Schweiz Mitglied der EU ist.
Bilaterale I
Das erste Paket, die sogenannten Bilateralen I, wurde 1999 unterzeichnet und trat 2002 in Kraft. Es umfasst sieben zentrale Abkommen, darunter:
Personenfreizügigkeit
Abbau technischer Handelshemmnisse
Landwirtschaft
Landverkehr
Luftverkehr
öffentliche Beschaffungen
Zusammenarbeit in der Forschung
Diese Verträge ermöglichen der Schweiz einen weitgehenden Zugang zum EU-Binnenmarkt in mehreren wirtschaftlich wichtigen Bereichen.
Bilaterale II
Ein zweites Paket, die Bilateralen II, wurde 2004 abgeschlossen. Dazu gehören unter anderem:
die Beteiligung der Schweiz am Schengen- und Dublin-System
Zusammenarbeit bei der Betrugsbekämpfung
Statistik, Umwelt und Bildung
Regelungen zur Besteuerung von Zinserträgen
Heute stützen sich die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU auf ein dichtes Netz von rund zwanzig zentralen Abkommen sowie zahlreichen weiteren Vereinbarungen.
Das institutionelle Rahmenabkommen – und warum es scheiterte
Mit der Zeit wurde deutlich, dass das System der vielen einzelnen Verträge zunehmend komplex wurde. Zudem entwickelte sich das EU-Recht weiter, während die bestehenden Abkommen teilweise unverändert blieben.
Aus diesem Grund begannen die Schweiz und die EU im Jahr 2014 Verhandlungen über ein sogenanntes institutionelles Rahmenabkommen. Ziel war es, gemeinsame Regeln für die Weiterentwicklung der bestehenden Abkommen zu schaffen.
Das geplante Abkommen sollte insbesondere:
eine einheitliche Auslegung der bestehenden Verträge ermöglichen
die Übernahme neuer EU-Regeln in bestimmten Bereichen regeln
ein Streitbeilegungsverfahren zwischen der Schweiz und der EU schaffen.
Nach mehreren Jahren Verhandlungen lag 2018 ein Vertragsentwurf vor. In der Schweiz entstand jedoch zunehmender politischer Widerstand.
Im Zentrum der Kritik standen insbesondere drei Punkte:
Lohnschutz
Gewerkschaften und Teile der Politik befürchteten, dass der Schweizer Schutz vor Lohndumping – insbesondere bei entsandten Arbeitnehmern – geschwächt werden könnte.
Staatliche Beihilfen
Die EU verlangte strengere Regeln für staatliche Subventionen, was in der Schweiz teilweise als Einschränkung der wirtschaftspolitischen Handlungsmöglichkeiten gesehen wurde.
Rechte von EU-Bürgerinnen und -Bürgern
Ein weiterer Streitpunkt war die mögliche Übernahme der sogenannten Unionsbürgerrichtlinie, die den Zugang zu Sozialleistungen für EU-Bürger ausweiten könnte.
Am 26. Mai 2021 brach der Bundesrat die Verhandlungen über das Rahmenabkommen schliesslich ab.
Die Situation nach dem Scheitern des Rahmenabkommens
Nach dem Abbruch der Verhandlungen blieb das bestehende Netz von bilateralen Verträgen zwar in Kraft. Allerdings entstand ein institutionelles Problem: Ohne gemeinsamen Mechanismus zur Aktualisierung der Abkommen wird es zunehmend schwieriger, diese an neue Entwicklungen im EU-Recht anzupassen. Dadurch können einzelne Abkommen im Laufe der Zeit veralten.
Dies betrifft beispielsweise Bereiche wie:
technische Normen im Binnenmarkt
Stromhandel
medizinische Produkte oder Lebensmittelsicherheit.
Sowohl die Schweiz als auch die EU betonten daher weiterhin ihr Interesse an stabilen und funktionierenden Beziehungen.
Die neuen Verhandlungen und das Paket „Bilaterale III“
Nach mehreren Jahren politischer Blockade begannen die Schweiz und die EU im Jahr 2024 neue Verhandlungen über ein umfassendes Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen.
Die Verhandlungen wurden Ende 2024 materiell abgeschlossen. Die Chefunterhändler paraphierten die Texte im Mai 2025, und im Juni 2025 hiess der Bundesrat die Ergebnisse gut.
Am 2. März 2026 wurden die Abkommen schliesslich nun in Brüssel unterzeichnet.
Das Paket „Bilaterale III“ umfasst mehrere Elemente, darunter:
neue Abkommen, etwa im Bereich Strommarkt, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit
institutionelle Regeln zur Weiterentwicklung bestehender Marktzugangsabkommen
die Beteiligung der Schweiz an europäischen Programmen in Bereichen wie Forschung, Innovation, Bildung und Digitalisierung.
Das vorliegende Vertragswerk wird dem Parlament übermittelt, das über die Abkommen beraten und entscheiden wird.
Wie geht es nun weiter?
Nach der Unterzeichnung beginnt nun die innenpolitische Phase in der Schweiz.
Der weitere Prozess umfasst in der Regel mehrere Schritte:
Beratung im Bundesrat und Überweisung an das Parlament
Parlamentarische Beratungen im National- und Ständerat
mögliche Referenden und Volksabstimmungen
Da europapolitische Fragen in der Schweiz häufig kontrovers diskutiert werden, gilt es als wahrscheinlich, dass zumindest über Teile des Pakets eine Volksabstimmung stattfinden könnte.
Argumente der Befürworter (aus Schweizer Sicht)
Befürworter des neuen Vertragspakets betonen vor allem die wirtschaftliche Bedeutung stabiler Beziehungen zur EU.
Wirtschaftliche Integration
Die Europäische Union ist mit Abstand der wichtigste Handelspartner der Schweiz. Ein stabiler Zugang zum europäischen Binnenmarkt gilt für viele Unternehmen als zentraler Standortfaktor.
Rechtssicherheit für Unternehmen
Klare institutionelle Regeln könnten verhindern, dass bestehende Abkommen im Laufe der Zeit erodieren oder durch regulatorische Unterschiede erschwert werden.
Forschung und Innovation
Die Beteiligung an europäischen Forschungsprogrammen gilt als wichtig für Universitäten, Forschungseinrichtungen und innovative Unternehmen in der Schweiz.
Argumente der Kritiker (aus Schweizer Sicht)
Gleichzeitig gibt es in der Schweiz auch deutliche Kritik an einer weiteren institutionellen Annäherung an die EU.
Souveränität und Rechtsübernahme
Kritiker befürchten, dass eine dynamische Übernahme von EU-Recht die politische Eigenständigkeit der Schweiz einschränken könnte.
Rolle europäischer Institutionen
Einige sehen im vorgesehenen Streitbeilegungsmechanismus eine indirekte Ausweitung des Einflusses europäischer Institutionen auf die Schweizer Rechtsprechung.
Migration und Sozialpolitik
Insbesondere im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit werden mögliche Auswirkungen auf Zuwanderung und Sozialleistungen kontrovers diskutiert.
Fazit
Die bilateralen Verträge bilden seit über zwei Jahrzehnten das Fundament der Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Dieses Modell hat der Schweiz ermöglicht, wirtschaftlich eng mit dem europäischen Binnenmarkt verbunden zu sein, ohne der EU beizutreten.
Gleichzeitig zeigt sich, dass das komplexe Netz einzelner Abkommen institutionelle Herausforderungen mit sich bringt. Das Scheitern des Rahmenabkommens im Jahr 2021 verdeutlichte die politischen Spannungen zwischen wirtschaftlicher Integration und dem Wunsch nach politischer Eigenständigkeit.
Mit der Unterzeichnung des neuen Vertragspakets „Bilaterale III“ im März 2026 wurde nun ein neuer Versuch unternommen, die bilateralen Beziehungen langfristig zu stabilisieren und weiterzuentwickeln. Ob dieser Ansatz politisch erfolgreich sein wird, dürfte sich erst in den kommenden Jahren zeigen – insbesondere im parlamentarischen Prozess und möglicherweise an der Urne.




Kommentare