CBAM: Einfach erklärt - CO2-Grenzausgleich (EU-EHS)
- Michael Becker

- 2. Jan.
- 5 Min. Lesezeit
Mit dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) führt die EU schrittweise neue technische Dokumentationspflichten für importierte Waren ein. Was nach trockener Regulierung klingt, was ehrlicherweise irgendwie ja auf viele Import-/Export-Zoll- Themen zutrifft, hat hohe Auswirkungen auf den europäischem Markt und betroffene Unternehmen – auch Schweizer Unternehmen.
CBAM soll Wettbewerbsverzerrungen ausgleichen, Klimaziele absichern und ganz nebenbei die regionale Beschaffung attraktiver machen.

Management Summary: CBAM und Auswirkungen für Schweizer Unternehmen
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU gleicht künftig CO₂-Kosten zwischen importierten und in der EU produzierten Waren an, um fairen Wettbewerb zu sichern und Carbon Leakage* zu vermeiden. Betroffen sind zunächst emissionsintensive Produkte wie Zement, Stahl, Aluminium oder Düngemittel, wobei auch Schweizer Unternehmen als Datenlieferanten oder Importeure eine wichtige Rolle spielen. In diesem Artikel wird erklärt, welche Produkte und Unternehmen CBAM betrifft, wie der Zeitplan aussieht, welche Dokumentationspflichten bestehen und welche praktischen Auswirkungen auf Schweizer Firmen zu erwarten sind.
*Carbon Leakage bezeichnet den Effekt, dass Unternehmen ihre Produktion in Länder mit lockereren Klimaregeln oder niedrigeren CO₂-Kosten verlagern, um die Kosten für CO₂-Emissionen zu vermeiden. Kurz gesagt: Emissionen „wandern“ ins Ausland, während der globale CO₂-Ausstoss gleich bleibt oder sogar steigt, obwohl die EU ihre Klimaziele durchsetzt.
Was ist neu an CBAM?
CBAM schafft erstmals ein standardisiertes EU-System zur Erfassung von CO₂-Emissionen importierter Waren. Betroffen sind zunächst ausgewählte emissionsintensive Produkte. Für diese müssen Importeure detailliert dokumentieren:
Art und Menge der importierten Ware
Herkunftsland
Direkte und teilweise indirekte CO₂-Emissionen aus der Herstellung
Die Meldung erfolgt über neu eingeführte EU-IT-Systeme mit klar definierten Formaten. In der aktuellen Phase geht es primär um Daten, nicht um Zahlungen – doch das ändert sich.
Ziel von CBAM: Fairer Wettbewerb statt Carbon Leakage
Der Grundgedanke ist einfach: EU-Produzenten zahlen bereits heute für CO₂-Emissionen über den EU-Emissionshandel. Importierte Produkte waren oft günstiger, weil diese Kosten im Herkunftsland nicht anfielen.
CBAM soll:
Gleiche CO₂-Kosten für vergleichbare Produkte schaffen
Wettbewerbsnachteile für EU-Produzenten reduzieren
Produktionsverlagerungen in Länder mit tieferen Umweltstandards verhindern
CBAM ist damit weniger Strafinstrument als Korrekturmechanismus.
Sind Schweizer Unternehmen betroffen?
Ja – sehr häufig, wenn auch oft indirekt.
Schweizer Unternehmen als Exporteure in die EU
Der häufigste Fall: Schweizer Hersteller liefern Waren an EU-Kunden. Der EU-Kunde ist formell CBAM-meldepflichtig. Die Emissionsdaten müssen jedoch vom Schweizer Lieferanten kommen. Schweizer Unternehmen werden zu zentralen Datenlieferanten, auch ohne selbst CBAM-pflichtig zu sein.
Schweizer Unternehmen als Importeure in die EU
Relevant bei: EU-Tochtergesellschaften, Direktimport in die EU und Nutzung von EU-Zollstrukturen. In diesen Fällen ist das Unternehmen voll CBAM-pflichtig (Reporting, später Zertifikate).
Schweizer Unternehmen als Händler
Auch Händler ohne eigene Produktion sind betroffen, wenn sie CBAM-Waren in die EU importieren oder Emissionsdaten entlang der Lieferkette organisieren müssen.
CBAM betrifft nicht nur Produzenten, sondern ganze Wertschöpfungsketten.
Sonderfall Schweiz: Warum wir nicht gleichgestellt sind wie Norwegen oder Liechtenstein
Das sorgt oft für Verwirrung, ist aber zentral: Norwegen und Liechtenstein sind Teil des EWR* und damit regulatorisch in den EU-Binnenmarkt eingebunden. Sie übernehmen das einschlägige EU-Binnenmarktrecht weitgehend automatisch und sind vollständig in den EU-Emissionshandel integriert. Aus Sicht der EU gelten sie deshalb im CBAM als gleichgestellt. Die Schweiz hingegen ist weder EU- noch EWR-Mitglied und führt ein eigenes Emissionshandelssystem. Dieses ist zwar mit dem EU ETS verknüpft, bleibt jedoch rechtlich eigenständig. Diese technische Verknüpfung reicht für den CBAM nicht aus, da es sich dabei um ein Binnenmarktinstrument handelt. Ausschlaggebend ist nicht das Vorhandensein eines Emissionshandelssystems, sondern der Grad der rechtlichen und institutionellen Integration in den EU-Binnenmarkt. Mangels automatischer Rechtsübernahme gilt die Schweiz formell als Drittstaat, ohne pauschale Ausnahme. Zwar können aufgrund vergleichbarer CO₂-Preise die effektiven CBAM-Abgaben gering ausfallen, die administrativen CBAM-Pflichten bleiben jedoch bestehen. Entscheidend ist somit nicht die klimapolitische Ambition, sondern die institutionelle Einbindung.
Welche Produkte sind betroffen?
CBAM startet bewusst mit einer begrenzten Produktpalette – mit grosser Wirkung.
Aktuell umfasst CBAM:
Zement
Eisen & Stahl (inkl. bestimmter Vor- und Halbfertigprodukte)
Aluminium
Düngemittel
Elektrizität
Wasserstoff
Wichtig für die Praxis: Entscheidend ist die Zolltarifnummer, registriert bei der Warenverzollung. Auch Halbfertigprodukte können betroffen sein. Der Anwendungsbereich wird künftig erweitert, somit sind viele Unternehmen sind betroffen, ohne es zunächst zu merken.
Welche Länder sind betroffen?
CBAM gilt für Importe aus Nicht-EU-Staaten.
Grundsätzlich also alle, aus Sicht der EU, Drittstaaten.
Ausnahmen: Länder mit vollständiger Integration in den EU ETS
(z. B. Norwegen, Island, Liechtenstein).
Für die Schweiz bedeutet das: Keine generelle CBAM-Ausnahme. CBAM gilt auch für CH–EU-Handel.
Zeitplan: Wann wird CBAM wirklich spürbar?
Übergangsphase (Lern- und Aufbauphase – aber bereits verpflichtend)
1. Oktober 2023 – 31. Dezember 2025
nur Reportingpflicht
keine finanziellen Abgaben
quartalsweise Meldungen
teilweise noch Schätzungen erlaubt
Definitive Phase
ab 1. Januar 2026
Einführung von CBAM-Zertifikaten
CO₂-Preis orientiert sich am EU ETS
nur noch verifizierte Emissionsdaten
reale Kostenwirkung
Sprich ab 2026 ist CBAM ein klarer Kosten- und Wettbewerbsfaktor.
Förderung regionaler Beschaffung – ein Nebeneffekt mit Wirkung
CBAM schreibt keine regionale Beschaffung vor. Aber es verändert die Entscheidungsgrundlagen:
regionale Lieferanten = einfacher Datenzugang
geringerer administrativer Aufwand
bessere Vergleichbarkeit
Das macht nahe, transparente Lieferketten wirtschaftlich attraktiver.
CBAM ist kein Zukunftsthema mehr
CBAM ist angekommen – nicht als Klimapolitik, sondern als Teil des Tagesgeschäfts.
Gerade für Schweizer Unternehmen lohnt sich der frühe Blick auf:
Produktklassifizierung
Emissionsdaten
Rollen in der Lieferkette
Unternehmensprozesse
Ab 2026 geht es nicht mehr nur um Dokumentation, sondern um echte Kosten und auch zusätzliche Aufwände.
*Warum ist die Schweiz heute nicht Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)?
Weil sie sich 1992 in einer Volksabstimmung knapp gegen einen Beitritt entschieden hat. Mit 50,3 Prozent Nein-Stimmen lehnte die Stimmbevölkerung den EWR-Beitritt ab. Ausschlaggebend waren vor allem Befürchtungen über den Verlust staatlicher Souveränität, die Einführung der Personenfreizügigkeit sowie die Übernahme von EU-Recht ohne direkte demokratische Mitbestimmung. Diese Abstimmung markierte einen Wendepunkt in der Europapolitik der Schweiz. Anstatt sich in den EWR zu integrieren, wählte sie den Sonderweg bilateraler Verträge mit der Europäischen Union.
Dieser bilaterale Ansatz erweist sich langfristig als problematisch. Die Schweiz erhält nur einen teilweise geregelten Zugang zum EU-Binnenmarkt und muss viele Regeln faktisch übernehmen, ohne bei deren Entstehung mitentscheiden zu können. Gleichzeitig müssen die bilateralen Abkommen ständig nachverhandelt, aktualisiert und politisch abgesichert werden. Das führt zu Rechtsunsicherheit für Unternehmen, zu Blockaden in wichtigen Bereichen wie Strommarkt, Börsenäquivalenz oder Forschungsprogrammen und zu einem insgesamt instabilen Verhältnis zur EU. Ökonomisch betrachtet trägt die Schweiz damit einen grossen Teil der Integrationskosten, ohne von der institutionellen Stabilität und Vorhersehbarkeit eines klar geregelten Binnenmarktzugangs zu profitieren.
Im Vergleich dazu haben Länder wie Norwegen und Liechtenstein einen konsistenteren Weg gewählt. Beide sind dem EWR beigetreten, ohne Mitglieder der Europäischen Union zu werden. Über den EWR haben sie vollständigen Zugang zum EU-Binnenmarkt, inklusive klarer und automatisch aktualisierter Regeln. Für Unternehmen bedeutet das hohe Rechtssicherheit und planbare Rahmenbedingungen. Zwar übernehmen auch diese Länder einen grossen Teil des EU-Rechts ohne Stimmrecht im EU-Parlament, verfügen jedoch über formalisierte Konsultationsmechanismen und vermeiden die permanente Unsicherheit, die das bilaterale Modell der Schweiz kennzeichnet. Politisch bleiben sie ausserhalb zentraler EU-Politiken wie der gemeinsamen Agrar-, Aussen- oder Fiskalpolitik.
Rückblickend zeigt sich, dass die Schweiz mit dem Nein von 1992 zwar ihre formale Unabhängigkeit bewahren wollte, heute jedoch in vielen Bereichen weniger Einfluss und mehr Reibungsverluste hat als EWR-Staaten wie Norwegen und Liechtenstein. Diese Länder akzeptierten eine klare institutionelle Anbindung an den Binnenmarkt und erhielten im Gegenzug Stabilität, Rechtssicherheit und wirtschaftliche Planbarkeit. Die Schweiz hingegen steht zunehmend vor dem Problem, europäische Regeln übernehmen zu müssen, ohne deren Ausgestaltung mitprägen zu können – ein Zustand, den viele Beobachter als strategisch nachteilig bewerten.






Bericht SRF vom 03.01.2026: https://www.srf.ch/news/wirtschaft/klima-grenzschutz-die-eu-erhebt-neu-eine-klimaabgabe-auf-importe-was-das-heisst