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Zollverhandlung mit den USA - Zollabkommen Schweiz/USA

Vor ein paar Wochen kam das positive Feedback vom Bundesrat. Die Schweiz soll sich im Grundsatz mit den USA darauf geeinigt haben, die Strafzölle, welche amerikanische Importeure bei Schweizer Produkten entrichten müssen, auf 15 % zu senken. Doch was bedeutet das im Detail? Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen, welche Bedingungen stehen im Raum, und bis wann ist eine endgültige Vereinbarung realistisch?


Gerade für Unternehmen, für die eine zeitnahe Zollreduktion entscheidend für strategische Entscheidungen – oder gar für das Überleben – ist, bleibt es schwierig, ein verlässliches Bild der Lage zu erhalten.


Flagge der vereinigten Staaten
WIX Media: "Flagge der Vereinigten Staaten", www.wix.com

Frühere Artikel auf Blog GOT zur US-Zollpolitik


Am 27. September 2025 wurde auf Blog GOT bereits ein Artikel veröffentlicht, der sich mit der Strategie, Motivation und damaligen Ausgangslage der US-Zollpolitik in Bezug auf die Schweiz auseinandersetzte. Diesen finden Sie unter folgendem Link: US-Zollpolitik - Strategie, Motivation und aktuelle Ausgangslage für die Schweiz


Zuletzt wurde am 4. Oktober 2025 über die Entwicklung hinsichtlich der Pharma-Branche berichtet (in Form eines kleinen Zwischenupdates). Den Artikel finden Sie unter folgendem Link: Update - US-Zölle auf Pharmaprodukte, Entwarnung


Kurz und knapp: Hergang und aktueller Stand der Zollverhandlung mit den USA


Im Sommer 2025 führte die US-Regierung überraschend Zusatzzölle von 39 % auf rund 60 % der Schweizer Exporte ein. Besonders betroffen waren die Maschinen-, Uhren- und Präzisionsindustrie, aber auch Teile der Lebensmittelbranche. Die Massnahme löste erheblichen wirtschaftlichen Druck aus. Daraufhin intensivierten der Bundesrat und die betroffenen Branchen ihre diplomatischen Bemühungen. Anfang November reiste eine Delegation von Schweizer Spitzenmanagern — darunter Vertreter von Rolex, Mercuria und weiteren Industrieunternehmen — nach Washington, um die wirtschaftlichen Auswirkungen direkt gegenüber dem US-Präsidenten und der Handelsvertretung darzulegen.


Diese Initiative, kombiniert mit den parallelen offiziellen Verhandlungen des Bundesrats, führte Mitte November zu einer Absichtserklärung zwischen der Schweiz und den USA. Darin stellten die USA eine Reduktion der Strafzölle auf 15 % in Aussicht. Es handelt sich jedoch noch nicht um ein rechtsverbindliches Abkommen.


Aktuell (Stand Dezember 2025) hat der Bundesrat ein Verhandlungsmandat* verabschiedet, um aus der Absichtserklärung einen verbindlichen Vertrag zu erarbeiten. Das Parlament muss das Mandat prüfen und genehmigen, und auch die USA müssen ihren Teil formell umsetzen. Bis dahin bleiben die ursprünglichen 39 % Zölle in Kraft.


Interessanterweise besteht innerhalb des politischen Systems nun keine Zeitfrist, bis wann eine politische Ermächtigung zur Verhandlung erreicht werden soll und bis wann die entsprechende Konsultationsphase abzuschliessen ist. Es kann aber, sofern keine grösseren politischen Differenzen vorliegen, von einer plausiblen Annahme von ca. 2–3 Monaten ausgegangen werden. Dies würde eine finale Ermächtigung bis ca. Ende Januar / Anfang Februar 2026 bedeuten. Das Verhandlungsmandat kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.sbfi.admin.ch/de/newnsb/HdHW8zPFrf2i30cJfRzFC?utm


*Verhandlungsmandat:

Ein Verhandlungsmandat des Bundesrats ist der offizielle Auftrag, mit einer ausländischen Regierung über ein Abkommen zu verhandeln. Es legt die Rahmenbedingungen, Ziele und Grenzen der Verhandlungen fest, etwa welche Themen behandelt werden dürfen und welche Zugeständnisse die Schweiz maximal machen kann. Im aktuellen Fall mit den USA verabschiedete der Bundesrat am 5. Dezember 2025 ein solches Mandat, um auf Grundlage der Absichtserklärung vom 14. November einen verbindlichen Vertrag zu erreichen, der die Reduktion der Strafzölle auf 15  % rechtlich absichert.

Das Mandat selbst erlaubt dem Bundesrat, die Verhandlungen zu führen, bindet aber noch nicht die gesetzgebenden Organe. Das Parlament wird in der Folge eingebunden: Zunächst prüfen die aussenpolitischen Kommissionen sowie die Kantone das Mandat und die geplanten Verhandlungslinien. Sobald ein konkretes Vertragswerk ausgehandelt ist, muss der Bundesrat dieses dem Parlament zur Genehmigung vorlegen. Erst nach parlamentarischer Zustimmung — und gegebenenfalls nach kantonaler Mitwirkung oder Referendum — wird das Abkommen rechtsverbindlich.

Der gesamte Prozess kann mehrere Monate dauern, da sowohl politische Konsultationen als auch die Verhandlungen selbst Zeit benötigen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass die Zollreduktion zwar angestrebt wird, aber rechtlich noch nicht gilt und die Planungssicherheit daher weiterhin begrenzt ist.


Der Weg zur Absichtserklärung


Die dramatische Zuspitzung begann mit der US-Entscheidung vom 7. August 2025, für viele Schweizer Exporte Zusatzzölle von 39 % zu erheben. Die betroffenen Branchen reagierten sofort: Unternehmen, Wirtschaftsverbände und Bundesbehörden suchten das Gespräch mit US-Behörden. Erste Bemühungen und auch politische Verhandlungen schienen jedoch erfolglos.


Anfang November reiste eine Delegation von Schweizer CEOs, darunter führende Vertreter aus den Bereichen Uhren, Rohstoffe und Finanzwirtschaft, nach Washington. Ziel war es, die wirtschaftlichen Folgen der US-Zölle darzulegen und eine Reduktion zu erwirken. Dieses Treffen, begleitet von parallelen offiziellen Verhandlungen des Bundesrats, legte den Grundstein für die Absichtserklärung vom 14. November 2025, die die Senkung der Strafzölle auf 15 % vorsieht.


Inhalt der Absichtserklärung


Die Absichtserklärung selbst regelt zunächst nur den Grundsatz: Schweizer Produkte sollen künftig mit 15 % Zöllen belegt werden, vorbehaltlich der Umsetzung eines verbindlichen Vertrags.


Parallel sollen Schweizer Unternehmen in den USA umfangreiche Investitionen tätigen, während Zugeständnisse bei US-Importen in die Schweiz geprüft werden, insbesondere für Industrieprodukte, Fisch und Meereserzeugnisse sowie ausgewählte Agrarprodukte.


Viele Details bleiben jedoch offen: Welche Produkte genau von Ausnahmen profitieren, wann die 15 % Zoll greifen, und wie die rechtliche Umsetzung konkret erfolgt, ist noch unklar. Das Parlament und die Kantone müssen das Verhandlungsmandat prüfen, und auf US-Seite ist die formelle Zustimmung erforderlich.


Das Verhandlungsmandat kann unter folgendem Link eingesehen werden: Declaration of intent between the USA and Switzerland on US additional tariffs


Reaktionen aus Wirtschaft und Politik


Wirtschaftsminister Guy Parmelin bezeichnete die Absichtserklärung als "wichtigen Schritt für die Schweizer Exportwirtschaft". - Zolleinigung mit den USA - Der Ticker zum Zolldeal mit den USA zum Nachlesen - News - SRF


Ebenso begrüsste economiesuisse die geplante Zollsenkung und hob hervor, dass die Schweiz dadurch wieder wettbewerbsfähiger gegenüber EU- und EFTA-Staaten werde. - https://www.economiesuisse.ch/de/medienmitteilung/zollvereinbarung-mit-den-usa-positives-signal-fur-die-schweizer-wirtschaft?utm


Im Parlament gibt es gemischte Reaktionen: Vertreter von SP und Grünen kritisierten die Vereinbarung als zu unverbindlich und hinterfragten mögliche Zugeständnisse bei Umwelt- und Tierschutzstandards. Gleichzeitig betonten Mitte- und FDP-Vertreter, dass rasche Planungssicherheit für Unternehmen essenziell sei. Die Reaktionen zeigen, dass politische Zustimmung und Umsetzung noch keineswegs gesichert sind.


Ein kürzlich von SRF veröffentlichter Artikel beschreibt ergänzend Bedenken zur Verlässlichkeit von Präsident Donald Trump. Auch hinsichtlich der späteren Handhabung und Einhaltung des vereinbarten Abkommens. - https://www.srf.ch/news/schweiz/zollverhandlungen-mit-den-usa-zweifel-im-bundeshaus-wie-verlaesslich-ist-ein-deal-mit-trump


Wirtschaftliche Einordnung der Zollverhandlung mit den USA


Für die betroffenen Branchen bedeutet eine Zollsenkung auf 15 % natürlich eine deutliche Entlastung. Das KOF Swiss Economic Institute schätzt, dass das Schweizer BIP mittelfristig um 0,3–0,5 % steigen könnte und viele der durch den 39 %-Zoll gefährdeten Arbeitsplätze gerettet werden. Gleichzeitig bleiben Risiken bestehen: Die Umsetzung ist noch unsicher, und nicht alle Branchen profitieren gleichermassen. - https://kof.ethz.ch/news-und-veranstaltungen/medien/medienmitteilungen/2025/11/absichtserklaerung-schweiz-usa-erleichterung-aber-belastungen-und-risiken-bleiben-erheblich.html?utm


In den Verhandlungen stellt sich natürlich die Frage, zu welchen Eingeständnissen die Schweiz gegenüber der USA bereit ist und wie sich dies allgemein gesehen auf die Zukunft der Schweiz auswirken könnte.

Eine Ausgangslage, welche viele Diskussionen auslösen wird.


Ausblick - Zeitlicher Horizont bis zu einem rechtsverbindlichen Abkommen


Die Absichtserklärung signalisiert, dass beide Seiten grundsätzlich an einem allgemeinen Abkommen interessiert sind. Sie ersetzt jedoch noch nicht das rechtsverbindliche Abkommen. Bis der Vertrag formell unterzeichnet, vom Parlament genehmigt und in den USA umgesetzt ist, bleiben die ursprünglichen 39 % Zölle bestehen.


Wie eingangs geschildert, bedeutet dies für betroffene Unternehmen weiterhin erhebliche Unsicherheit. Insbesondere bei Investitionsentscheidungen oder langfristiger Planung.

Kurz gesagt: Die Absichtserklärung ist ein wichtiger Schritt, aber noch kein Abschluss. Planungssicherheit für Unternehmen entsteht natürlich erst mit einem vollwertigen Vertrag.


Grundsätzlich verfolgen sowohl Amerika, als auch die Schweiz das Ziel, dass im ersten Quartal 2026 ein rechtsgültiges Abkommen vereinbart werden soll (sprich aus Sicht der Schweiz - So schnell wie möglich). - Fact Sheet: The United States, Switzerland, and Liechtenstein Reach a Historic Trade Deal – The White House


Nach dem nun verabschiedeten Verhandlungsmandat könnten die Verhandlungen bestenfalls noch im Januar 2026 starten, und bei einer schnellen Einigung innerhalb der Verhandlung könnte ein Abkommen vergleichsweise rasch zustande kommen. Entscheidend für die rechtsverbindliche Umsetzung ist jedoch letztendlich die Zustimmung des Schweizer Parlaments. Zunächst prüfen die zuständigen Kommissionen – insbesondere die aussenpolitische Kommission des Nationalrats und die entsprechende Kommission des Ständerats – das Abkommen im Detail und geben eine Empfehlung ab. Anschliessend stimmen das gesamte Plenum des Nationalrats und das gesamte Plenum des Ständerats über das Abkommen ab. Erst die Zustimmung beider Kammern macht das Abkommen rechtsverbindlich.


Kommt es zu einer Rückweisung durch eine der Kammern, müsste der Bundesrat prüfen, ob er die Verhandlungen erneut aufnehmen oder ein angepasstes Verhandlungsmandat einholen will. Auch die Konsultation der Kantone kann in diesem Fall relevant sein, insbesondere wenn Änderungen das ursprüngliche Mandat überschreiten. Für Unternehmen bedeutet dies, dass trotz der Absichtserklärung und der geplanten Zollsenkung auf 15  % weiterhin eine Phase der Unsicherheit besteht. Erst wenn die parlamentarische Zustimmung vorliegt, entsteht Planungssicherheit – bis dahin hängen mögliche Investitionsentscheidungen, Produktionsanpassungen oder Markteintritte in die USA vom Fortgang der Verhandlungen und den politischen Prüfungen im Parlament ab.


Hier auf Blog GOT wird weiterhin über die Meilensteine in den Zollverhandlungen im Sinne der Unternehmerrelevanz berichtet.

Es bleibt interessant.


1 Kommentar


Michael Becker
09. Dez. 2025

Was die tieferen US-Zölle für Schweizer Exportfirmen bedeuten - Artikel auf SRF vom 09.12.25: Tech-Industrie im Zollstreit mit Trump unter die Räder gekommen - News - SRF

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