Update - Zollverhandlung mit den USA: Zölle auf 15 % gesenkt!
- Michael Becker

- 10. Dez. 2025
- 2 Min. Lesezeit
Die Schweizer- sowie die US-Regierung hatten heute bestätigt, dass die USA ihren zusätzlichen Zoll auf Waren mit Schweizer Ursprung von bisher 39 % auf 15 % senken werde – und zwar rückwirkend ab dem 14. November 2025!
Damit tritt eine Entwicklung ein, die viele Beobachter zuvor nicht erwartet hatten: Noch vor einigen Wochen ging man davon aus, dass die höheren Zölle erst im Zuge eines rechtsverbindlichen Handelsabkommens – frühestens im Frühjahr 2026 – fallen würden.
Erst gestern hatten wir in dieser Form auch auf unserem Beitrag hier auf Blog GOT geschildert: Zollverhandlung mit den USA - Zollabkommen Schweiz/USA
Die Grundlage der Zollsenkung bildet die am 14. November 2025 unterzeichnete Absichtserklärung zwischen der Schweiz, den USA und Liechtenstein. Darin wurde festgehalten, dass der US-Zusatzzoll auf Schweizer Ursprungswaren auf maximal 15 % begrenzt werden soll. Die heutige Mitteilung der Schweizer Behörden bestätigt nun, dass dieser Satz bereits angewendet wird und rückwirkend gilt. Das State Secretariat for Economic Affairs (SECO) weist auf seiner Website darauf hin, dass die Begrenzung Teil der neuen Übereinkunft ist und dass gleichzeitig bestehende Ausnahmen (z. B. Pharma, bestimmte Chemikalien oder Gold) bestehen bleiben. 50 % Aluminium- und Stahlzölle bleiben weiterhin bestehen (bestehend auf diesem Zollsatz seit Juni 2025, nicht Teil der aktuellen Reduktion).
Ergänzend dazu enthält die am 14. November 2025 unterzeichnete Absichtserklärung auch klare gegenseitige Verpflichtungen. Auf US-Seite wird der länderspezifische Zusatzzoll auf Schweizer Ursprungswaren auf maximal 15 % begrenzt und rückwirkend angewendet, wobei die bereits bestehenden Ausnahmen – etwa für Pharma, bestimmte Chemikalien, Gold oder Kaffee – unverändert bleiben. Im Gegenzug senkt die Schweiz Zölle auf verschiedene US-Industrieprodukte sowie auf Fisch, Meeresfrüchte und ausgewählte Agrargüter und führt zudem zollfreie Kontingente für definierte Mengen an Rind-, Bison- und Geflügelfleisch ein.
Für Schweizer Exporteure bedeutet die sofortige und rückwirkende Reduktion eine deutliche Entlastung. Der zuvor bestehende Wettbewerbsnachteil gegenüber EU-Waren, die bereits mit 15 % belegt waren, entfällt damit praktisch. Branchen wie Maschinenbau, Präzisionsindustrie oder Medtech profitieren unmittelbar.
Offen bleibt allerdings, was die Rückwirkung konkret bedeutet: Die Behörden bestätigen zwar die Anwendung des 15-Prozent-Satzes ab dem 14. November, doch es gibt keine offizielle Aussage, dass bereits erhobene Zölle automatisch zurückerstattet werden. Die Mitteilungen konzentrieren sich auf die neue Anwendung und auf die laufenden Verhandlungen über ein verbindliches Handelsabkommen, das die Regelung rechtlich absichern soll. Zumindest herrscht nun Klarheit und die Importeure aus der USA, sowie die betroffenen Exporteure aus der Schweiz, können aufatmen. Bis dato war unklar, ob der hohe Zollsatz ggf. über Monate der Verhandlung beigehalten werden könnte.
Der Bundesrat hat jüngst ein Verhandlungsmandat verabschiedet, um ein umfassendes bilaterales Abkommen mit den USA auszuarbeiten. Die heutige Entwicklung zeigt jedoch, dass die USA die Vereinbarung bereits jetzt de facto umsetzen. Wirtschaftsverbände wie der SGV und Economiesuisse begrüssen den Schritt, weisen aber gleichzeitig darauf hin, dass die Lösung «ein Lichtblick – aber nicht mehr und nicht weniger» sei und die langfristige Stabilität erst mit einem formellen Vertrag gewährleistet werde. Zum weiteren Verhandlungsvorgehen hatten wir gestern berichtet: Zollverhandlung mit den USA - Zollabkommen Schweiz/USA
Insgesamt markiert die rückwirkende Zollsenkung einen wichtigen und überraschenden Fortschritt in den Zollverhandlungen mit den USA – mit unmittelbarer Wirkung auf Exportströme und Kostenstrukturen. Gleichzeitig bleibt die politische und rechtliche Klärung der Vereinbarung ein offener Prozess.






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